Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.
Alle Informationen in unseren Angeboten beruhen auf den Angaben unserer Auftraggeber
und/oder dessen Bevollmächtigten. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Zwischenverkauf und – Vermietung bleiben vorbehalten.
 
2.
Der Maklervertrag mit der Firma Vielhuber – Immobilien oder unserem Beauftragtem kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit zustande. Grundsätzlich ist von den Angaben des Objekt Exposés auszugehen. Nebenabreden zu den Angaben der Firma Vielhuber – Immobilien bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
 
3.
Unsere Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Bei unbefugter Weitergabe an Dritte haftet der Empfänger persönlich für den gesamten Schaden, der durch den Entgang der gesamten Provisionen entsteht, wenn zwischen dem
Dritten und dem Eigentümer/Vermieter ein Vertrag geschlossen wird. Der Schaden wird durch die Maklercourtagen bestimmt, die angefallen wären und berechnet sich auf der Grundlage der im Exposé angegebenen Preise. Der Empfänger haftet ebenso für Verstöße des Dritten.
 
4.
Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages bereits bekannt, so ist er verpflichtet uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Andernfalls ist bei Inanspruchnahme unserer Leistung und anschließendem Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt die Provision in voller Höhe fällig.
 
5.
Wir sind grundsätzlich berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
 
6.
Die Provisionen für den Nachweis und/oder Vermittlung ist in der im Angebot angegebenen Höhe bei Vertragsabschluss verdient und fällig. Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag erzielt wird oder wenn der Kauf -, Miet -oder Pachtvertrag,
aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, rückgängig gemacht werden.
 
7.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
 
8.
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.